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   OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - I-8 U 163/04   

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https://dejure.org/2006,12634
OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - I-8 U 163/04 (https://dejure.org/2006,12634)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.03.2006 - I-8 U 163/04 (https://dejure.org/2006,12634)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. März 2006 - I-8 U 163/04 (https://dejure.org/2006,12634)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    ZPO § 139; ; ZPO § 448; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 31; ; BGB § 276; ; BGB § 278; ; BGB § 611; ; BGB § 823; ; BGB § 847 a.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276; BGB § 278; BGB § 823; BGB § 847 a.F.
    Zur Aufsichtspflicht eines Krankenhausträgers gegenüber einer unter Demenz und Verwirrtheitszuständen leidenden Patientin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • htw-saarland.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 31, 276, 278, 611, 823, 847 BGB; § 531 Abs. 2 ZPO
    Sturz - keine Verpflichtung zur Fixierung im Rollstuhl [Behandlungsfehler, Beweispflicht, Umkehr der Beweislast, Sturz, Bewegungsmaßnahme, Transportmaßnahme, Obhutspflichten des Krankenhauspersonals, Sorgfalts- und Aufsichtspflichten, freiheitsentziehende Maßnahme, ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04
    Der Beklagte haftet nicht für den Sturz am 07.04.2001, denn es kann nicht festgestellt werden, dass er seine Verpflichtung zur pflegerischen Betreuung der Klägerin, die ihm aufgrund des Vertrages über die stationäre Behandlung oblag (vgl. BGH, NJW 1991, 1540 f.), verletzt hat.

    Aus der Rechtsprechung des BGH, wonach ein Sturz des Patienten bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme oder sonstigen Pflegemaßnahme, an der Pflegepersonal unmittelbar beteiligt ist, ausgeschlossen werden muss (BGH, NJW 1991, 1540 f., NJW 1991, 2960 f.), folgt nichts anderes.

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04
    Denn hier befand sich die Klägerin gerade nicht in einer konkreten Gefahrensituation, die gesteigerte Obhutspflichten auslöste und deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut worden war (vgl. BGH, NJW 2005, 1937, 1938).
  • BGH, 14.07.2005 - III ZR 391/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegeheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04
    Das ebenfalls von der Klägerin zitierte Urteil des OLG Dresden hat der BGH in seiner Entscheidung vom 14.07.2005 (NJW 2005, 2613) aufgehoben; auch in jenem Fall lagen besondere Umstände vor (mehrere vorangegangene Stürze), die aufgrund einer akuten Sturzgefährdung entsprechende Maßnahmen erforderten.
  • BGH, 25.06.1991 - VI ZR 320/90

    Sorgfaltspflicht bei Krankentransport im Krankenhaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04
    Aus der Rechtsprechung des BGH, wonach ein Sturz des Patienten bei einer Bewegungs- und Transportmaßnahme oder sonstigen Pflegemaßnahme, an der Pflegepersonal unmittelbar beteiligt ist, ausgeschlossen werden muss (BGH, NJW 1991, 1540 f., NJW 1991, 2960 f.), folgt nichts anderes.
  • KG, 20.01.2005 - 20 U 401/01

    Haftung des Krankenhausträgers bei Verwendung eines Rollstuhls zur Sicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04
    Insofern unterscheidet sich der Fall auch von dem im Urteil des KG vom 20.01.2005 (NJOZ 2005, 4004 ff.) entschiedenen Fall: dort bestand aufgrund verstärkter Unruhezustände eine besondere Gefährdung der Patientin, die es gerade nicht zuließ, sie ohne dauernde Aufsicht allein im Rollstuhl sitzen zu lassen.
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - 15 U 31/03

    Haftung des Betreibers eines Pflegeheims für körperliche Schäden, die eine schwer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04
    Insoweit unterscheidet sich der Fall auch von dem von der Klägerin angeführten (den Träger eines Pflegeheims betreffenden) Fall des 15. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (Urt. v. 19.11.2003 - 15 U 31/03), denn dort begründete eine durch die Demenzerkrankung hervorgerufene außergewöhnliche nächtliche Unruhe der Heimbewohnerin in der konkreten Situation die Notwendigkeit weitergehender Sicherungsmaßnahmen.
  • OLG Düsseldorf, 12.08.1981 - 8 U 40/80
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04
    Ob und in welchem Umfang der Zustand eines Patienten besondere und zusätzliche pflegerische Maßnahmen und Vorkehrungen erfordert, ist vom behandelnden Arzt des Krankenhauses zu klären und zu entscheiden (vgl. Senat, VersR 1982, 775).
  • AG Garmisch-Partenkirchen, 08.06.2008 - XVII 42/02

    Freiheitsbeschränkung: Zwangsröntgenuntersuchung eines Betreuten wegen einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 8 U 163/04
    Ihr Sohn, der nach der vorgelegten Bestellungsurkunde des AG Duisburg-Hamborn (4 XVII 42/02) erst im April 2002 zum Betreuer bestellt worden ist, hat ausweislich des von ihm unterzeichneten Fixierungsprotokolls, das sich in den Behandlungsunterlagen des Beklagten befindet, lediglich den Wunsch geäußert, die Klägerin mit Bettgittern zu sichern.
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   OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 8 U 163/04   

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https://dejure.org/2005,67008
OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 8 U 163/04 (https://dejure.org/2005,67008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.02.2005 - 8 U 163/04 (https://dejure.org/2005,67008)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Februar 2005 - 8 U 163/04 (https://dejure.org/2005,67008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Arzthaftung: Vorwurf der verspäteten Durchführung einer Notsectio; fehlender Hinweis auf die Gefahren einer vaginalen Entbindung und Möglichkeit einer Schnittentbindung

  • Wolters Kluwer

    Arzthaftung: Vorwurf der verspäteten Durchführung einer Notsectio; fehlender Hinweis auf die Gefahren einer vaginalen Entbindung und Möglichkeit einer Schnittentbindung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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